Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertung von Grundstücken und Immobilien für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die alten Bewertungsregelungen hatten auf veraltete Bewertungsmaßstäbe aus dem Jahr 1964…
Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform 2022
