
Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform 2022
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertung von Grundstücken und Immobilien für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die alten Bewertungsregelungen hatten auf veraltete Bewertungsmaßstäbe aus dem Jahr 1964 zurückgegriffen. Ab den 01.01.2022 müssen daher alle 32 Mio. € Grundstücke und Immobilien in Deutschland neu bewertet werden. Jeder Eigentümer von inländischem Grundbesitz muss dazu […]